Die eigene Website – Website zum Buch

Recht

Sollten sich die rechtlichen Anforderungen an Websitebetreiber ändern, werden wir die untenstehenden Angaben aktualisieren.

Impressumspflicht

Nach dem deutschen Telemediengesetz (TMG) muss jede geschäftsmäßige Website ein Impressum haben. Geschäftsmäßig ist jede Site eines Unternehmens oder eines Freiberuflers. Aber auch wenn Sie etwa nur Fanartikel verkaufen oder Werbung auf Ihrer privaten Site schalten, gilt sie als geschäftsmäßig.

Für Österreich gilt im Wesentlichen das Gleiche (§ 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz – ECG.

In der Schweiz ist die Situation anders, die Vorschriften sind hier weniger streng. Angebote, die sich aber (auch) an Personen in Österreich oder in Deutschland richten, müssen deren Anforderungen erfüllen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sehen Sie also am besten immer ein Webimpressum vor.

Weiterführende Informationen

Noch tiefergehende Infos zu Rechtsthemen finden Sie im Schwesterblog benutzerfreun.de.